Frédéric Hainard, 39, ehemaliger stellvertretender Bundesanwalt sowie ehemaliger Neuenburger Staatsrat, ist in der Romandie als hemdsärmeliger Politiker mit einem impulsiven Naturell bekannt.

Das kommt bei der Justiz nicht immer gut an: Im letzten Dezember wurde er vom ­Bundesstrafgericht wegen Amts­missbrauchs und Verletzung fremder Gebietshoheit zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagesansätzen zu 120 Franken und einer Busse von 2400 Franken verurteilt. Der Jurist hatte im Jahr 2009 als stellvertretender Bundesanwalt einen Drogenfall untersucht. Hainard soll dabei in der Schweizer Botschaft in Uruguay eine Einvernahme ohne Rechtshilfegesuch und ohne Wissen der Behörden ­Uruguays durch­geführt haben.

Gegenüber plädoyer liess der heute als Anwalt Tätige aus­richten, seine persönlichen Erfahrungen werde er zum ­Nutzen seiner Klienten einsetzen. Fragt sich nur, was Hainard mit diesen persönlichen Erfahrungen genau meint. Er wollte sich dazu gegenüber plädoyer nicht äussern.

Evelyne Schmid, 33, Lehrbeauftragte an den Universitäten Basel und Luzern, hat ein gutes Auge für den Umgang der Medien mit unwillkommenen Gerichts­urteilen. Sie kritisiert auf ­Jusletter.ch die aufgeregte und ungenaue Berichterstattung der Schweizer Medien über das Urteil des Strassburger Gerichtshofes zum Dublin-Abkommen.

Die Grosse Kammer des EGMR hatte am 4. November entschieden, dass die Schweiz die EMRK verletzen würde, wenn sie eine kinder­reiche Familie aus Afghanistan nach Italien überstelle, ohne vorher konkrete Zusicherungen einzuholen, dass die Familie angemessen untergebracht und nicht getrennt wird. «Das Urteil ist aus juristischer Sicht nicht überraschend», schreibt Schmid. Es handle sich vielmehr um einen massvollen Entscheid. Mit wenigen ­Ausnahmen sei in der Presse aber nicht thematisiert worden, dass es in diesem Fall um das Kindeswohl sehr junger Kinder gehe. Der EGMR wollte die Kinder nicht von der Familie trennen. Weshalb dies weltfremd sei, ist laut Schmid in der Diskussion um das Urteil nicht vorgebracht worden. Es sei vor dem Hintergrund der aktuellen «Landesrecht vor Völkerrecht»-Debatte ­be­denklich, wenn die Bericht­erstattung in grossen Medien zu Kernpunkten eines Urteils un­zutreffend sei.

Gerold Steinmann, 66, pensionierter Bundesgerichtsschreiber, stösst sich daran, dass bei ­Bundesrichterwahlen Denkzettel verteilt werden. Im Editorial der neuesten Ausgabe des «Schweizerischen Zentralblattes für Staats- und Verwaltungsrecht» stellte er fest, dass bei der Gesamt­erneuerungswahl des Bundes­gerichts im Dezember die Mitglieder der II. öffentlich-rechtlichen Kammer weniger Stimmen erhielten als die übrigen Richter: «Die grosse Mehrheit der Wiedergewählten erhielt zwischen 222 und 204 Stimmen. Klar zurück blieben zwei Mitglieder mit 198 beziehungsweise 190 Stimmen und vier Mitglieder mit Stimmen­zahlen zwischen 167 und 159.» Steinmann schliesst daraus, dass eine beachtliche Zahl von Parlamentariern die Rechtsprechung der Abteilung habe missbilligen wollen. «Das Vorgehen kommt einer eigentlichen Ab­strafung der Richterinnen und Richter der Abteilung gleich.» 

Da die Wahlen geheim waren, kann man nur spekulieren, ­welche Parlamentarier verärgert sind. Die II. öffentlich-rechtliche Abteilung befasst sich schwer­gewichtig mit ausländerrecht­lichen Fällen.