Lorenz Schreiber, 61, Präsident des Bezirksgerichts Andelfingen, lässt sich von seiner Pensionskasse nicht gern für dumm ­verkaufen. Im Auftrag der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der zürcherischen Bezirksgerichte protestierte er dagegen, dass die Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich ihre Leistungen redu­zierte – und gegen die Art, wie sie es tat. Der Abbau der Renten um etwa 10 bis 15 Prozent und eine Beitrags­erhöhung für die ­Versicherten von durchschnittlich rund 2 Lohnprozenten ­wurden unter «Aktualisierung der versicherungstechnischen Grund­lagen per 1. Januar 2017» mit­geteilt. Das wirke «fast schon zynisch», hält Schreiber fest. 

Die von der Pensionskasse in Aussicht gestellten «Abfederungsmassnahmen» werden im Protestbrief als «gänzlich un­genügend» qualifiziert. Das ­Vorgehen des Stiftungsrates ­bezeichnet Schreiber als «absolut inakzeptabel». Ohne die Ver­sicherten zu informieren und die Personalverbände einzu­beziehen, habe der Stiftungsrat just vor den Sommerferien ­Entscheide mit weitreichenden Folgen ­gefällt, welche die ­Versicherten zuerst den Medien entnehmen mussten. 

Was gedenkt die BVK nun zu tun? Antwort des Stiftungsrats: Er wird an seinem Entscheid festhalten.

Gabriel Püntener, 54, Rechtsanwalt in Bern, erntete als Dank für einen Tipp an das Staats­sekretariat für Migration (SEM) eine Anzeige bei der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Vorwurf: Der Berner Ausländerrechtsspezialist habe gegen ­«gewisse Angestellte des SEM unfundierte, haltlose und den guten Anstand verletzende ­Behauptungen verbreitet». Eingereicht hat die Anzeige SEM-Chef ­Mario Gattiker. Der Anwalt hatte den Chef des Staatssekretariats vertraulich ­darauf hingewiesen, dass er von Beamten bewusst falsch über die Praxis gegenüber Flüchtlingen aus Sri Lanka informiert worden sei. 

Püntener dokumentierte seine Vorwürfe nach eigenen Angaben präzis. «Ich belegte, dass rund 1400 alte Sri-Lanka-Fälle seit Mai 2014 entsprechend der definierten Verfahrensstrategie und des neu definierten Risikoprofils entschieden wurden. Und dass im Dezember 2014 eine kleine Gruppe von Angestellten des SEM begann, diese Praxis sowohl bezüglich Verfahrensfragen wie materieller Entscheide zu ändern.» Püntener: «Ein solcher Vorgang der Täuschung eines Leiters eines Staatssekretariats erscheint mir unfassbar.» Deshalb habe er den Brief an ­Gattiker geschrieben. Die Äus­serungen seien «angemessen und notwendig»  gewesen. Die Berner Aufsichtsbehörde hat noch nicht entschieden.

Paolo Bernasconi, 72, Wirtschaftsanwalt in Lugano und ehemaliger Tessiner Staatsanwalt, kann sich vom Strafverfolgerdenken nicht lösen. In ­einem Interview mit der «Aar­gauer Zeitung» gibt er Tipps, wie die Schweiz im Kampf gegen den «Islamischen Staat» und Terroristen erfolgreicher sein könnte. Bernasconi fordert, das Prinzip des Anwalts der ­ersten Stunde solle nicht gelten, «wenn es sich bei Anklagen um terroristisches oder mafiaähnliches Verhalten handelt». Für Menschen, die des Terrorismus ­beschuldigt sind, soll die Strafprozessordnung also nicht voll gelten – vor allem nicht der ­Anspruch auf Rechtsbeistand. Argument: Die Anwälte der Beschuldigten könnten sich absprechen. 

Frage an den ehemaligen Staatsanwalt: Weshalb sollen die Verteidigungsrechte gerade für ­Beschuldigte, denen schwerste Delikte vorgeworfen werden, nicht gelten? Gibt es  einen ­neuen Grundsatz: Je ­grösser die ­Anschuldigungen, desto geringer die Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit? Der heutige Wirtschaftsanwalt sieht darin keine Aushebelung rechtsstaatlicher Prinzipien – sondern «nur» eine Frage der Verhältnismässigkeit. «Bei ­gravierenden Ver­brechen sollte das Prinzip ­wenigstens zeitlich ausgehebelt werden.» Abstriche seien «absolut ­vereinbar mit der Verhältnis­mässigkeit».