Bruno Meyer, 65, Gerichts­präsident des Bezirksgerichts ­Baden, betrat kurz vor seiner Pensionierung im letzten November Neuland. In einem Verfahren um die Festsetzung des Kinderunterhalts stand er vor dem Problem, dass der Vater – ein Bio-Bauer aus Ka­labrien – finan­ziell nicht in der Lage war, zu zahlen. Es gelang ihm trotzdem, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Der Vater verpflichtete sich, der Mutter der Kinder die Alimente in ­Naturalien zu liefern – nämlich «zweimal jährlich 300 Liter Bio- Olivenöl Madreterra à Fr. 20.–  pro Liter zu Fr. 6000.–, 1000 kg Bio-Orangen Madreterra à Fr. 3.50 pro kg im Wert von Fr. 3500.– sowie 30 kg Bio-­Honig Madreterra à Fr. 23.– pro kg zu Fr. 690.–». Laut Meyer hatte der Vater den Unterhalt für seine beiden Kinder schon vorher auf diese Weise bezahlt. «Es ist sinnvoll, an dieser Lösung festzuhalten.» Das gelte aber nur so lange, bis der Vater Unterhalt in Geld leisten könne.

Der pensionierte Gerichts­präsident sieht sich nicht als ­Pionier. Schon zu Gotthelfs ­Zeiten sei es üblich gewesen, den Unterhalt in Form von ­Naturalien zu erbringen. Übrigens: Zu seiner Pensionierung erhielt Meyer vom Gericht ein Olivenöl-Abo.

Patrick Stach, 59, Anwalt in St. Gallen, fand beim Bundes­gericht kein Gehör.  Die II. öffentlich-rechtliche Abteilung wies seine Beschwerde gegen den Entscheid des St. Galler Kantonsgerichts betreffend Verletzung des Anwaltsgesetzes ab. Die Vorinstanz hatte Stach mit einer Busse von 10000 Franken bestraft. Zum einen für eine unzulässige erfolgsabhängige Honorarabrede, zum andern für sein «krass übersetztes Honorar von 910 Franken pro Stunde». Insgesamt belief es sich auf rund 420000 Franken. 

Das Bundesgericht hielt wieder einmal fest, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars während laufendem Mandat ­unzulässig ist. Zudem sei schon ein Honorar, das 30 Prozent über dem üblichen Stundentarif liege, übermässig. Stach hatte das Zwei- bis Dreifache des normalen Tarifs verlangt.    

Gegenüber plädoyer begründete Stachs Kanzleikollege Ramon Bühler, mit dem Weiterzug habe man ein Präjudiz schaffen wollen, um «das von der Zivil­abteilung erlassene Bundesgerichtsurteil 4A_240/2016 zu korrigieren». Der Misserfolg dürfte für die Kanzlei  kein Problem sein. Auf ihrer Website steht: «Wir legen Wert darauf, das Know-how unserer Mitarbeiter stets zu verbessern und den sich verändernden Gegebenheiten anzupassen» – Good News für die Klienten! 

Sibel Arslan, 39, Juristin aus Basel, gewichtet die Berufserfahrung bei der Wahl von Bundesrichtern eher gering. Als Nationalrätin der Grünen Partei ist sie mitverantwortlich für die Wahl der 28-jährigen Genferin Sarah Bechaalany als nebenamtliche Bundesrichterin. Arslan ist Mitglied der Gerichtskommission des Parlaments. 

Weshalb haben die Grünen eine erst 28-jährige Frau für den Job als Bundesrichterin ­vor­geschlagen, die eben erst die ­Anwaltsprüfung bestanden hat? Gab es keine grünen Kandidaten mit mehr Berufserfahrung? Arslan: «Klar ist Bechaalany jung. Aber sie hatte ein gutes Dossier und erfüllte die Voraussetzungen für eine Wahl.» ­Welche Voraussetzungen die ­Grünen von einer Bundesrichterin verlangen, konnte Arslan nicht ­sagen.  

Laut einer Medienmitteilung der Gerichtskommission zeichnet sich Bechaalany durch «ihre ausgezeichnete akademische Laufbahn, solides Fachwissen und ausgeprägte Sozialkompetenz» aus. Bechaalany ist die mit Abstand jüngste Richterin in Lausanne, die es je gab. In ­welcher Abteilung sie eingesetzt wird, ist noch unklar. Haupt­amtlich ist sie in der Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin in Genf tätig.