Thomas Galli, 48, Rechtsanwalt und ehemaliger Gefängnisdirektor, hat aus seinen Berufs­erfahrungen einen radikalen Schluss gezogen. In seinem Buch «Weggesperrt» begründet er einlässlich, weshalb man die Gefängnisse abschaffen soll. Galli war über fünfzehn Jahre im Strafvollzug tätig, unter anderem als Leiter der Vollzugsanstalt Zeithain in Sachsen (D).

Sein Fazit: Die Haft resozialisiere Straftäter nicht, die Haftstrafe wirke vielmehr kontra­produktiv. Die Insassen würden in Haft entmündigt, Gewalt und Betäubungsmittel seien in den Anstalten weit verbreitet. Rhetorisch fragt Galli, wie soziale Verantwortung in einem ­Umfeld erlernt werden soll, das mit der Realität draussen nichts zu tun habe. Gefängnisstrafen lassen sich gemäss Galli auch nicht damit begründen, dass potenzielle Straftäter abgeschreckt werden. «Der Abschreckungscharakter wird überschätzt. Die mögliche Länge und Härte einer Freiheitsstrafe hat keinen Einfluss auf die Entscheidungsprozesse von Straftätern.» Im Gegenteil, die Gefängnisse würden sogar die Rückfallwahrscheinlichkeit der Straftäter erhöhen. «Das kostet viel Geld und ist ­einer aufgeklärten und humanen Gesellschaft nicht würdig.» Als Alternative schlägt Galli die Unterbringung in dezentralen Wohngruppen oder im elektronischen Hausarrest vor.

Marcel Alexander Niggli, 60, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni Freiburg, scheut sich nicht, Klartext zu sprechen. In einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» wurde er auf einen ­offenen Brief von 22 Strafrechts­professoren an den Bundesrat angesprochen. Darin forderten die Dozenten, dass ein Beischlaf künftig schon dann als Vergewaltigung bestraft werden soll, wenn jemand keine Gewalt und keinen Zwang anwendet. Bereits die Missachtung eines Neins müsse als Vergewaltigung bestraft werden. Niggli ­kritisiert: Offenbar seien die Unterzeichner des Briefs über die Rechtslage nicht auf dem Laufenden. ­Bereits heute sei nämlich in der Schweiz Geschlechtsverkehr ­gegen den Willen der andern Person strafbar.

Der Professor würde beim heutigen Tatbestand aber zwei Wörter streichen. Heute wird nur die Nötigung einer Person weiblichen Geschlechts zur ­Duldung des Beischlafs als Vergewaltigung bestraft. «Weiblichen Geschlechts» sei zu streichen. «Das Einzige, was heute wirklich straflos ist, ist nämlich die Vergewaltigung eines Mannes durch eine Frau.» Gegenüber plädoyer ergänzt Niggli, er kritisiere im Gespräch niemanden. Er stelle einzig fest, dass der offene Brief die geltende ­Gesetzeslage nicht korrekt wiedergebe. 

Kaspar Gerber, 42, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Zürich, machte sich bei der «Swiss National Covid-­­19 Science Task Force» nicht ­beliebt. Er kritisierte in einem Jusletter-Beitrag die selbständige Kommunikation des Gremiums, das eigentlich den Bundesrat beraten sollte. Taskforce-Präsident Martin Ackermann sagte an der Medienkonferenz am 15. Dezember 2020 beispielsweise: «Wenn ich heute eine Entscheidung für das Land treffen könnte, würde ich sehr weitgehende Massnahmen so schnell wie möglich einsetzen: Schliessungen von Restaurants, Schliessungen von nicht notwendigen Geschäften, strikte Anordnung von Homeoffice.»

Laut Gerber habe sich die Taskforce zu konkreten politischen Massnahmen in der ­Öffentlichkeit kommunikativ zurückzuhalten: «Es dürfte vom Rahmenmandat der Taskforce nicht gedeckt sein, wenn diese dem Bundesrat proaktiv medien­wirksam Grundrechtseinschränkungen in Form von ‹Shut- oder Lockdowns› empfiehlt und so dessen Position bei Entscheidungen» möglicherweise schwäche. Auch der Bundesrat kritisierte die Kommunikation der Taskforce, wie aus veröffentlichten Protokollen hervorgeht. Sie kommuniziere zu einseitig, und sie ordne die Zahlen nicht ein, wenn sie nicht in die prognostizierte Richtung gingen.»