Thomas Manhart, 64, ehemaliger Leiter des Zürcher Amts für Justizvollzug, beschäftigte diesen Sommer das Bezirksgericht ­Zürich. Genauer genommen den Audienzrichter, der sich mit Manharts Memoiren auseinanderzusetzen hatte. Manhart ­hatte sie auf einer Website als elektronisches Manuskript pu­bliziert. Auf knapp 1000 Seiten spricht der frühere Spitzen­beamte, der vor gut zwei Jahren kaltgestellt und anschliessend frühpensioniert worden war, über so einiges: sich selbst, die Entwicklungen im Zürcher Strafvollzug (die Manhart verschiedentlich durchaus kritisch kommentiert) und damalige Weggefährten wie alt Regierungsrat Markus Notter, ­Psychiater Frank Urbaniok oder diverse Rechtsanwälte.

Mindestens drei in den Memoiren erwähnte Personen ­sowie der durch Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) vertretene Kanton Zürich fühlten sich im Manhartschen Opus magnum nicht eben schmeichelhaft beschrieben. Sie gelangten an den Audienzrichter und forderten die Löschung des Textes. Ihre Rechtsbegehren wurden voll­umfänglich abgewiesen. Anpassungen am Text nahm Manhart in der Folge trotzdem vor. Er stellt auf seiner Website jedoch klar: «Damit ist kein Eingeständnis verbunden, dass ich mit meinem Text zu weit gegangen wäre.»

Loris Fabrizio Mainardi, 42, in Luzern wohnhafter Jurist eines Bündner Familienunternehmens, schrieb in seiner Freizeit rund ein Dutzend Strafanzeigen. Dorn im Auge sind ihm un­bewilligte Demonstrationen, insbesondere gegen behördliche Covidmassnahmen. Die Anzeigen richteten sich meist gegen  Nicolas A. Rimoldi, Co-Präsident der Gruppierung «Mass-voll». Mainardi stört es, dass die bürgerlich beaufsichtigte ­Luzerner Polizei «nichts gegen illegale Demos tut». Rimoldi habe die Luzerner Hauptverkehrs­achse im Juli während Stunden ­blockieren können. «Hätten das linke Demonstranten getan, wäre innert Minuten geräumt worden», sagt er zu ­plädoyer. Der Jurist stört sich auch an bewilligten Demos: Eine Woche später reichte er eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Bewilligung einer neuen Demo in ­Luzern ein – ohne Erfolg. 

Was hat der Katholik ­Mai­­nardi, dem die CVP «zu ­neo­liberal» ist, gegen die Wahr­nehmung der Versammlungsfreiheit? Er halte sich an den Leitentscheid des Bundesgerichts von 2006 (BGE 132 I 256), sagt er. Damals bestätigten die Lausanner Richter die Verweigerung eines «antifaschistischen Strassenfestes» am 1. August durch die Schwyzer Behörden, weil ein Zusammenprallen mit rechtsextremen ­Kreisen und Ausschreitungen zu befürchten waren.