Will man die ­Revisionsvorlage zur Strafprozess­ordnung (StPO) beurteilen, muss man sich zuerst bewusst machen, welchen Ansprüchen die gesamtschweizerische StPO bei ihrem Erlass genügen wollte. Es ging zum einen darum, das Vorverfahren zu straffen, indem alles in eine Hand – eben jene der Staatsanwaltschaft – gegeben wird, unter Auslassung von Untersuchungsrichtern und ähnlichen dazwischen geschalteten Institutionen. Zudem sollten Strafverfahren beschleunigt...