Wer erbt, haftet mit seinem ganzen Vermögen für die Schulden des Verstorbenen. Es sei denn, er schlägt das Erbe innert drei Monaten aus. Ist unklar, ob der Nachlass überschuldet ist, sollten sich Erben einen Überblick über die finanzielle Situation der verstorbenen Person verschaffen. Benötigen sie Auskünfte von Banken und Behörden, müssen sie sich als Erben ausweisen können. Einen Erbschein zu beantragen ist keine Option – das w&uu...