Das Bundesgericht geht in seiner Begründung sinngemäss davon aus, dass das Anwesenheitsrecht der Verteidigung bei forensisch-­psychiatrischen Explorations­gesprächen der beschuldigten ­Person auch eine Frage der Teilnahmerechte von Verfahrensbteiligten im Sinne von Art. 147 der Strafprozessordnung (StPO) betrifft (Urteil 1B_522/2017 vom 4. Juli 2018). 

Die Einschränkung des Anwesenheitsrechts der Verteidigung bei forensisch-psychiatrischen Explor...