Dreizehn Schüsse, gemäss Gutachten einige davon von hinten: Mit drastischsten Mitteln hatte ein Zürcher Stadtpolizist im Dezember 2015 einen mit einem Messer bewaffneten Äthiopier kampfunfähig gemacht. Dass es überhaupt zu einer Anklage kam, musste sich der Verteidiger des Geschädigten aber hart erkämpfen: Der Staatsanwalt wollte das Verfahren einstellen und wurde erst vom Bundesgericht zurückgepfiffen. Dieses ordnete schliesslich eine Anklageerheb...