Die Nationale Kommission zur Verhütung der Folter hat im Auftrag der Berner Sicherheitsdirektion die kantonalen Rückkehrzentren Aarwangen, Biel und Gampelen auf ihre Menschen- und Grundrechtskonformität überprüft. Ein besonderer Fokus lag bei den Lebensbedingungen für Kinder. Die Kommission führte Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, mit Angestellten, Behörden, Freiwilligen und Experten und analysierte Dokumente und Statistiken. Ihre Erkenntnisse: Die Verhält­nisse in einigen Zentren seien mit der Uno-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar. Sie verletzen das Recht von Kindern auf angemessene Lebensbedingungen (Artikel 27) und das Recht auf Ruhe und Freizeit sowie auf Spiel und altersgemässe aktive Erholung ­(Artikel 31).

Ein weiterer Kritikpunkt der Kommission: Frauen fühlen sich in den Gemeinschaftsbereichen und vor allem nachts nicht sicher. Toiletten und Duschen seien nicht in allen Zentren klar nach Geschlechtern getrennt oder genügend geschützt. Die Kommission empfiehlt deshalb, Frauen und Mädchen getrennt von alleinstehenden Männern unterzubringen. Die Sicherheitsdirektion erwartete offenbar ein anderes Ergebnis. Der zuständige Regierungsrat Philippe Müller (FDP) bezeichnete den Bericht nach Erscheinen als «politisch motiviert».