Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte am 8. Juli die Schweiz (Urteil 43730/07). In einem Fall einer internationalen Kindesentführung verletzte das Bundesgericht den Anspruch auf ein faires Verfahren (5A_401/ 2007).  Das kantonale Gericht hatte in einer falschen Rechts­mittelbelehrung 30 Tage zum ­Weiterzug eingeräumt. Richtig wären 10 Tage gewesen. Das Bundesgericht wies die Eingabe wegen Verspätung ab. Auch ein Laie müsse die Fristen kennen. Die plädoyer-Jury kürte den Entscheid zum Fehlurteil des Jahres 2007 (plädoyer 1/08). In der Jury sassen: Professorin Brigitte Tag sowie ihre Kollegen Ernst Kramer und Paul Richli.