Das Parlament hat in der Herbstsession beschlossen, auch die aktive und passive Bestechung von Privaten unter Strafe zu stellen. Die neuen Straftatbestände sind in schweren Fällen als Offizialdelikte formuliert, im Übrigen werden sie nur auf Antrag verfolgt. Welche Fälle noch als leicht gelten, wurde dabei im Gesetz nicht geregelt, sondern der Rechtsprechung überlassen. 

Gemäss Rechtsanwalt und Nationalrat Giovanni Merlini (FDP/TI) kennt Deutschland diese Unterscheidung ebenfalls. «Dort kippt die Straftat  nur dann in ein Offizialdelikt, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt.»

Neben der Einführung der Privatbestechung dehnte das Parlament die Strafbarkeit für Amtsträger aus. Künftig sind die Strafbestimmungen auch dann anwendbar, wenn der Vorteil der Bestechung eines Amtsträgers einem Dritten nützt – nicht nur dem Bestechenden.