Artikel 1 der Leistungs- und ­Honorarordnungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA-LHO) ist in den jeweiligen Leistungs- und Honorarordnungen wörtlich gleich formuliert, so namentlich in SIA 102 (Archi­tekten), 103 (Bauingenieure), 105 (Landschaftsarchitekten), 106 (Geologen) und 108 (Gebäudetechnik). Artikel 1 besteht aus mehreren Unterartikeln mit mehreren Klauseln. Häufig werden diese Bedingungen in Planerverträge übern...