Das Zielpublikum des bewährten Standardwerks sind wie bis anhin Praktiker bei Beratungsstellen und in der Advokatur, aber auch Behörden, die Opfer­ansprüche in Verwaltungs- oder Strafverfahren zu beurteilen haben. Der Aufbau folgt zunächst der bewährten Systematik, das heisst das OHG wird Artikel für Artikel durchkommentiert.

Die wesentliche Neuerung gegenüber der Vorauflage besteht in der kritischen Würdigung der Bereiche Schadenausgleich und Genugtuung sowie der ersten Entwicklungen zum vom Bundesamt für Justiz verabschiedeten Leitfaden zur Genugtuung. Wertvoll sind überdies die ­Ausführungen zu den opfer­hilferechtlichen Bestimmungen des StGB, der StPO und des ­Militärstrafrechts sowie zu ­polizeilichen Schutzmassnahmen bei häuslicher Gewalt.

Bewertung: Mit dem Einbezug des gesamten Opferhilferechts ein Muss für Praktiker.

Opferhilfe
Peter Gomm und Dominik Zehnter (Hrsg.)
Opferhilferecht, 4. Auflage
Stämpfli, Bern 2020, 742 Seiten, Fr. 158.–