Seit Erscheinen der letzten Auflage des Kommentars im Jahr 2002 wurden viele Bestimmungen dieses für die kantonalen Steuerentwicklungen bedeutenden Rahmengesetzes geändert respektive angepasst. Die seither ergangene Judikatur auf Kantons- wie auf Bundesebene sowie die wissenschaftliche Aus­einandersetzung wurden vom weitgefächerten Autorenteam ­einer umfassenden Aktualisierung unterzogen. Höchstrichterliche Weichenstellungen wurden dabei bis Mitte 2016 berücks...