Knapp, aber differenziert erörtert diese Dissertation die Stellung der Zivilkläger im Strafbefehls- und im abgekürzten Verfahren. In beiden Verfahrensarten werden Zivilforderungen materiell nicht beurteilt. Im abgekürzten Verfahren ist die Zustimmung des Zivilklägers Voraussetzung für die Durchführung. Dass sein Veto das Verfahren torpedieren kann, wird als allzu geschädigtenfreundlich kritisiert. Dagegen gilt die Stellung des Zivilklägers im Strafbefehlsverfahren als geschädigtenunfreundlich, weil über Zivilansprüche nicht entschieden werden muss. 

Galeazzi macht darauf aufmerksam, dass der Geschädigte mehr Handlungsspielräume hat, wenn er sich auch im Strafpunkt konstituiert. Damit legt sie nicht nur eine dogmatische Abhandlung vor, sondern liefert auch taktische Hinweise.

Bewertung: Wertvoll für Geschädigten­vertreter und Verteidiger.

Strafprozessrecht
Christina Galeazzi 
Der Zivilkläger im Strafbefehls- und im abgekürzten Verfahren
Schulthess, Zürich 2016, 
198 Seiten, Fr. 72.–