Altbundesrichter Hans Mathys setzt sich seit Jahren für eine standardisierte und nachvollziehbare Strafzumessung ein. Nun legt er seine Auffassung gut redigiert in Buchform dar. Die bundesgerichtlichen Anforderungen an die Begründungsdichte für die Strafzumessung stiegen in den letzten Jahren ­augenfällig. Die Strafurteile sind sorgfältiger gegliedert und ­eingehender begründet. Dies gibt der Strafzumessung einen ­rationalen Anstrich. Das ­richterliche Einzelfallermessen, das ­früher teilweise beinahe ­willkürlich anmutete, scheint domestiziert zu sein. 

Wie weit dieser formale ­Paradigmenwechsel auch inhaltliche Auswirkungen zeitigt oder nicht bloss das nach wie vor ­beträchtliche richterliche ­Ermessen rechtlich legitimiert, ist ­empirisch ungeklärt. 

Bewertung: Ein unabdingbares Werk  für alle ­Strafrechtler.

Hans Mathys 
Leitfaden Strafzumessung
Helbing Lichtenhahn, Basel 2016, 170 Seiten, Fr. 58.–