Im November 2017 gingen in München 390 Verhandlungs­tage im Prozess gegen Mitglieder des «Nationalsozialistischen Untergrunds» zu Ende. Die ­Berliner Anwältin Antonia von der Behrens vertritt Angehörige eines ermordeten Opfers. 
 
Die von ihr veröffentlichten Schlussplädoyers von ­Anwälten und Privatklägern bilden eine Gegenerzählung zum ­
staatlichen Narrativ, dass es sich bei den drei Beschuldigten um ein ­abgeschottetes ­Terrortrio ­handelte. Vielmehr 
wird ­deutlich, dass die NSU ein weit verzweigtes Netzwerk war.
 
Aus den Plädoyers gehen ­systematische Versäumnisse bei den Ermittlungen hervor. 
 
Und dass die Strafverfolgung der ­anfänglich «Döner-Morde» ­genannten Taten von strukturellem Rassismus geprägt war.
 
Bewertung: Stichhaltige Kritik an den Ermittlungsbehörden und am Verfassungsschutz.
 
Strafrecht
Antonia von der Behrens (Hrsg.)
Kein Schlusswort. 
Plädoyers im NSU-Prozess
VSA Verlag, Hamburg 2018, 
328 Seiten, Fr. 23.–