Es ist nicht neu, dass es in bewaffneten Konflikten häufig mehr Opfer gibt, die wegen Hunger, Kälte oder Krankheit sterben, als solche, die durch direkte physische Gewalt ums Leben kommen. Bisher gingen Völkerrechtler jedoch davon aus, dass nur die letztere Gruppe Opfer von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Genozid werden kann. 

Die Autorin ist anderer Ansicht. Sie macht klar, dass Verletzungen von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten, die auch durch das Völkerrecht und die nationalen Rechtssysteme geschützt sind, je nach Umständen auch völkerstrafrechtliche Tatbestände ­darstellen können. Diese müssen so seriös untersucht werden wie andere internationale Verbrechen.

Bewertung: Ein spannendes Buch über ein bislang zu wenig beachtetes Thema.

Evelyne Schmid
Taking Economic, Social and Cultural Rights Seriously in International Criminal Law
Cambridge, Cambridge 2015, 
359 Seiten, Fr. 139.–