Die Ausgaben des Bundes für Ergänzungsleistungen zu AHV und IV (EL) haben sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. 2019 beliefen sie sich auf 5,2 Milliarden Franken. Das Bundesamt für Sozialversicherungen rechnet mit einem weiteren Wachstum in den nächsten zehn Jahren. Regierung und Parlament haben das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung revidiert und erhoffen sich mit ­einer stärker...