Grenzschliessungen während der Corona­pandemie hatten direkte Auswirkungen auf Personen, die sich in ausländerrechtlicher Admini­stra­tivhaft (Ausschaffungshaft) befanden. Laut Artikel 76 des Ausländergesetzes muss der Wegweisungsvollzug absehbar sowie rechtlich und tatsächlich möglich sein, um jemanden in Ausschaffungshaft nehmen zu können.  Wegen der im Frühjahr geschlossenen Grenzen waren Ausschaffungen nicht mehr möglich. 

Trotzdem behielten viele Kantone abgewiesene Asylbewerber in Haft. «Das war illegal», so Rechtsanwältin Lea Hungerbühler von Asylex. Der Verein, der Asylsuchende kostenlos rechtlich berät, stellte zwischen Februar und Mai über 40 Haftentlassungsgesuche. In über 30 Fällen wurden die Inhaftierten freigelassen, so in den Kantonen Genf und in beiden Basel. Anders im Kanton Zürich. Die Anwältin gelangte ans Bundesgericht. Dieses entschied, die Inhaftierten seien freizulassen (Urteile 2C_386/2020 vom 9. Juni und 2C_414/2020 vom 12. Juni 2020).