Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ist ein unabhängiges «quasirichterliches Organ» (Rolf H. Weber), ein einzigartiger helvetischer Hybrid, vom Bundesrat ernannt, aber weder an Regierungs- noch Parlamentsweisungen gebunden. Die UBI behandelt Beschwerden über Inhalt und Form ausgestrahlter Radio- und Fernsehsendungen darauf hin, ob sie die programmrechtlichen Mindestanforderungen erfüllen.1

Schon die Bundesve...