Letztes Jahr betrug die durchschnittliche Prozessdauer am Schweizerischen Bundesgericht 131 Tage (Vorjahr 132). Die Zahl der eingegangenen Fälle reduzierte sich um 216 auf 7702, die Zahl der erledigten Fälle ging um 313 auf 7563 Fälle zurück. Davon endeten 14,7 Prozent für die Beschwerdeführer zu­mindest teilweise erfolgreich: 12,8 Prozent wurden gutgeheissen, der Rest an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Das geht aus dem Jahresbericht des Bundesgerichts hervor.

Am erfolgreichsten waren die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (15,9 Prozent der behandelten ­Fälle gutgeheissen), gefolgt von den strafrechtlichen Streitigkeiten (14,7 Prozent). Im Bereich der ­Zivilsachen und bei den SchKG-Beschwerden hiessen die Bundesrichter 11,7 Prozent der Beschwerden gut.

Damit sank die Erfolgsquote der Beschwerdeführer im letzten Jahr leicht: 2013 waren noch 16,3 Prozent der Beschwerden gutgeheissen worden. Beim Bundesverwaltungsgericht waren letztes Jahr knapp 20 Prozent der Rechts­mittel ganz oder teilweise erfolgreich. Zu öffentlichen Beratungen der Abteilungen des Bundesgerichts kam es auch im letzten Jahr nur in 55 Fällen (34 davon in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, 13 in Zivilprozessen, 8 in Straf­sachen). Dem Jahresbericht ist weiter zu entnehmen, dass 2014 für unentgeltliche Rechtspflege am Bundesgericht insgesamt 666 528 Franken ausgegeben wurden. Das sind 0,7 Prozent des ­Gesamtaufwandes von rund 91 Millionen Franken. Zum Vergleich: Für die EDV wurden knapp 2 Millionen Franken ausgegeben.

Die Zahl der elektronischen Beschwerden war wiederum sehr klein: Sie lag bei 25, im Vorjahr waren es 30.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) entschied im vergangenen Jahr 14 Fälle, in denen das Bundesgericht letzte ­nationale ­Instanz war. Bei vier weiteren ­Urteilen war das Bundesverwaltungsgericht die letzte nationale Instanz. Wie im Vorjahr stellte der EGMR in 9 Fällen eine Verletzung der Konvention durch die Schweiz fest, in 9 Fällen wurde sie dagegen nicht verletzt.