Am Bundesgericht hat sich die Erfolgsquote für Beschwerdeführer im vergangenen Jahr verschlechtert. Laut dem Geschäftsbericht hiessen die höchsten Schweizer Richter letztes Jahr insgesamt 14,3 Prozent der Beschwerden ganz oder teilweise gut. 2019 lag die Quote bei 14,7 Prozent.

Am höchsten war die Gutheissungsquote wie in den Jahren ­zuvor bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (17,5 Prozent), gefolgt von Beschwerden in Strafsachen (15 Prozent). Deutlich tiefer sind die Erfolgsaussichten für Beschwerdeführer in Zivilsachen (11,2 Prozent) – immerhin eine Steigerung gegenüber 2019 (10,6 Prozent).

Punkto Arbeitslast konnte das Bundesgericht im Pandemiejahr nicht aufatmen. Insgesamt 8024 neue Beschwerden gingen ein – 143 mehr als im Vorjahr. Das Gericht übertrug 2863 pendente Fälle auf das Folgejahr. Dies ergibt pro Abteilung auf Anfang Jahr durchschnittlich 409 pendente Fälle (Vorjahr 386). Die durchschnittliche Prozessdauer betrug 146 Tage (2019: 140).  537 Urteile ergingen in Fünferbesetzung, 4529 in Dreierbe­setzung und 2797 in Einerbesetzung.

Ein starker Rückgang ist bei den öffentlichen Beratungen festzustellen: Waren es 2019 noch 46, sank die Zahl 2020 auf lediglich 19 Fälle. Für die unentgeltliche Rechtspflege gab das Bundesgericht knapp 711 000 Franken aus, für die Informatik knapp 2,4 Millionen. Der Gesamtaufwand betrug 95,9 Millionen Franken.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) registrierte letztes Jahr total 278 Beschwerden gegen die Schweiz. In 14 Fällen erging ein Urteil. Letzte nationale Instanz war in 13 Fällen das Bundesgericht, in einem Fall das Bundesverwaltungsgericht. In sechs Fällen stellte der EGMR eine Verletzung der Konvention fest (2019: 5 Fälle).