Letztes Jahr hat das Bundesgericht insgesamt 14,7 Prozent der Beschwerden ganz oder teilweise gutgeheissen. Das ist aus der Sicht der Beschwerdeführer immer noch eine tiefe ­Erfolgsquote. 2018 lag sie aber 0,2 Prozent tiefer. Am höchsten war die Gutheissungsquote bei ­öffentlich-rechtlichen Streitig­keiten (17,9 Prozent), gefolgt von Beschwerden in Strafsachen (15,6 Prozent). Viel tiefer ist die Erfolgsquote wie üblich in Zivil- und Betreibungssachen (10,6 Prozent). Diese Zahlen gehen aus dem neuesten Geschäftsbericht des Bundesgerichts hervor.

2019 stieg die Arbeitslast in Lausanne und Luzern um 1,1 Prozent: 7884 neue Beschwerden gingen ein – 86 mehr als im Jahr zuvor. Das höchste Schweizer Gericht erledigte in der gleichen Periode 7937 Fälle. Somit sank die Zahl der Pendenzen leicht. Die durchschnittliche Prozessdauer verringerte sich leicht von 145 auf 140 Tage. 50 Fälle waren am Ende des Berichtsjahrs älter als zwei Jahre. Die Zahl öffentlicher Beratungen sank weiter auf 46 Fälle.

Die Gerichtsgebühren beliefen sich letztes Jahr auf 14,3 Millionen Franken. Für unentgeltliche Rechtspflege gab das Bundes­gericht knapp 800 000 Franken aus, für die EDV gut 2,3 Millionen Franken. Der Gesamtaufwand des Gerichts betrug 94,7 Millionen Franken.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) registrierte 2019 total 279 Beschwerden gegen die Schweiz. In sechs Fällen erging ein Urteil. Letzte nationale Instanz war in vier Fällen das Bundesgericht, in zwei Fällen das Bundesverwaltungsgericht. In fünf Fällen stellte der EGMR eine Verletzung der Konvention fest.