Mitte März dieses Jahres erklärte der Bundesrat den Ausnahmezustand. Das bedeutet: Er kann Verordnungen erlassen, die dem geltenden Recht, der Gewaltenteilung und der schweizerischen Demokratie widersprechen. Die Bundesverfassung gibt ihm diese Kompetenz, «wenn die innere oder äussere Sicherheit» unmittelbar schwer gefährdet ist. Ob das im März tatsächlich der Fall war, ist unter Juristen umstritten. 

Mitte Juni hob die Regierung die &l...