Mobbing, fachliche Mängel, politisch gefärbte Entscheide – das Bundesstrafgericht in Bellinzona steht seit Jahren in der Kritik. Und mit ihm auch die Berufungskammer. Sie ist Teil des Gerichts und beurteilt Berufungen gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts.

Die Berufungskammer war schon zu Beginn im Jahr 2019 ein Problemfall: Das Parlament musste kurzfristig mehr Geld und mehr Personal bewilligen als vorgesehen. In der Folge klärten die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Stände­rat ab, wie es zu diesem Fehlstart kommen konnte.

Fazit: Die damaligen Präsidenten des Bundesstrafgerichts und des Bundesgerichts hätten dem Parlament bei der Planung der Berufungskammer zu tiefe Fallzahlen und einen zu geringen Personalbedarf angegeben – aus ­«politischem Kalkül», wie es im Ende September veröffentlichten GPK-Bericht heisst.

Darin beantragen die GPK eine Gesetzesrevision bezüglich der Organisation des Bundesstrafgerichts: Künftig soll ein unabhängiges Berufungs- oder Rechtsmittelgericht als zweite Instanz amten. Dieses könne Teil des heutigen Bundesstrafgerichts sein – oder ein separates Gericht, der Sitz müsse nicht in Bellinzona sein. Die GPK würden es begrüssen, wenn die Trennung der zwei Instanzen «auch räumlich sinnvoll nachvollzogen werden könnte.»