Nach den negativen Schlagzeilen aus dem Bundesstrafgericht empfahl die parlamentarische Geschäftsprüfungskommission der beiden Räte, eine Spezialistin mit der Abklärung der dortigen Arbeitssituation zu beauftragen. Ende September 2020 mandatierte das Gericht dafür die Anwältin und Mobbingexpertin Gabriella Wennubst aus La Chaux-de-Fonds. Das Ergebnis ihres 27-seitigen Berichts stellt der Gerichtsleitung kein gutes Zeugnis aus. Die Gerichtsangestellten hätten von zahlreichen physischen und psychischen Belastungen berichtet, wie etwa «Schlafstörungen, Verdauungsproblemen, Übelkeit, Blutdruckproblemen, Herzbeschwerden, Kopfschmerzen, Migräne, Angstzuständen, Panikattacken, Resignation, Verlust der Lebensfreude, Rückenschmerzen und Burnout». In Bellinzona herrsche die Auffassung, dass «Richterinnen und Richter unantastbar sind».

Letzteres bestätigte sich Ende August: Als hätte es nie einen Mobbingbericht gegeben, schreibt die Gerichtskommission in einer Medienmitteilung, es lägen keine Feststellungen vor, «welche die fachliche oder persönliche Eignung der sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stellenden Personen ernsthaft in Frage stellen». Das Parlament wählte Ende September alle 18 für Bellinzona wiederkandidierenden Richterinnen und Richter für eine weitere Amtsperiode.