Die Kantone müssen sich sputen, ein paar gar regelrecht abhetzen. Denn auf den 1. Januar treten die schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) und die schweizerische Strafprozessordnung (StPO) in Kraft. Aber die Gerichtsorganisation bleibt trotz eidgenössisch vereinheitlichtem Prozessrecht Sache der Kantone. Wie in plädoyer 3/10 und 4/10 berichtet, haben sie mit der nötig gewordenen Synchronisierung ihrer Justiz- oder Gerichtsorganisationsgesetze einiges zu beissen....