Die wichtigsten Neuerungen, die 2021 in Kraft treten: 

Pensionskasse: Wer mit 58 Jahren die Stelle verliert, muss sein Altersguthaben nicht mehr auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Er kann bei der bisherigen Pensionskasse versichert bleiben.

Betreuung von Angehörigen: Wer ein krankes oder verunfalltes Familienmitglied oder den Lebenspartner betreut, erhält ­einen vom Arbeitgeber bezahlten Urlaub von maximal drei Tagen pro Ereignis, insgesamt höchstens zehn Tage pro Jahr.

Vaterschaftsurlaub: Wer Vater wird, kann zwei Wochen Urlaub beziehen, finanziert über die Erwerbsersatzordnung.

Internationale Schiedsgerichte: Beschwerden ans Bundesgericht können neu auf Englisch eingereicht werden. Schiedsklauseln sind auch in Trusts, Testamenten oder Statuten möglich. Ein ausländisches Schiedsgericht oder eine Partei eines ausländischen Schiedsverfahrens kann für vorsorgliche Massnahmen direkt an das zuständige Schweizer Gericht gelangen.

Handelsregister: Die Gebühren sinken um einen Drittel. Der Neueintrag einer AG oder GmbH kostet neu 420 statt 600 Franken, der Eintrag einer Zeichnungsberechtigung 20 statt wie bisher 30 Franken.