Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts untersuchte die Vorkommnisse am Bundesstrafgericht und entkräftete die meisten Vorwürfe in ihrem Aufsichtsbericht vom April 2020. Dennoch empfahl sie dem Gericht in Bellinzona acht Massnahmen. Sie sah es als erwiesen an, «dass sich einige Bundesstrafrichter bei Meinungsverschiedenheiten mit Untergebenen in Stil und Tonlage vergreifen und insbesondere die kulturellen Eigenheiten der Tessiner nicht immer in genügender Weise ber&u...