Am 16. Dezember 2016 hat die Bundesversammlung den neuen Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG verabschiedet. Mit der Revision wird ein neues Verfahren eingeführt, das es einer betriebenen Person unter bestimmten Umständen ermöglicht zu verhindern, dass eine Betreibung auf ihrem Betreibungs­registersauszug erscheint. 

1. Anstoss für die Revision

Die Revision geht zurück auf die Parlamentarische Initiative Abate 09.530 «Lö...