«Im Übrigen wird die Beschwerde aufgehoben, soweit darauf einzutreten ist.» 

Offensichtlicher Redaktionsfehler der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. 

Beschwerden werden weiterhin nicht auf­gehoben. Das gilt ­höchstens für Urteile der unteren Instanzen. Das Bundesgericht hat den Fehler in ­Dreierbesetzung mit ­neuem ­Urteil korrigiert. 

Kostenfrei (6G_3/2018 vom 7.12.2018).