«Vielmehr ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass es eben gerade eine allgemein bekannte Tatsache ist, dass eine Wurst, die auf dem Grill zubereitet wird, sehr heiss sein kann bzw. heiss sein soll; gehört es doch gerade zum Wesen einer Grillwurst, heiss zu sein.» 

Verwaltungsgericht Zug, Urteil S 2019 46 vom 4.7.2019