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Plädoyer 05/2017
25.09.2017
«Da die Polizei das Polizeijournal verfasst hat, kann nicht angenommen werden, dass sich darin etwas für die beteiligten Polizeibeamten Nachteiliges finden könnte.»
Aus dem Urteil 1B_176/2016 des Bundesgerichts vom 11.4.2017
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