«Mit der Vorinstanz ist jedoch strafmindernd zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte unter grossem Erfolgsdruck stand, da er der «Blick»-Redaktion möglichst schnell die gewünschte Story samt Bildern liefern musste.»

Neuer Strafminderungsgrund aus dem Entscheid ST.2013.75/78-SK3 des Kantonsgerichts des ­Kantons St. Gallen betreffend Anstiftung zur Verletzung des ­Amtsgeheimnisses vom 24.11.2014.