«Gemäss den allgemeinen Bedingungen ist der Versicherungs­nehmer verpflichtet, bei der ­Abklärung, ob die Anzeigepflicht­verletzung beim Vertragsschluss ordnungsgemäss erfüllt wurde, mitzuwirken.»

Versicherungstechnisches Wunschdenken. Aus ­einem Schreiben der ­Allianz an einen Lebensversicherungkunden.