Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 8. April 2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die Richtlinie verletze die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz persönlicher Daten.  

Konkret sieht die Richtlinie vor, dass alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten in der EU die Verbindungsdaten für Telefongespräche oder E-Mails zwischen 6 und 24 Monaten auf Vorrat speichern müssen.  

Im Urteil kam der EuGH zum Schluss, dass aus diesen Daten «sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Person» gezogen werden können – etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, Aufenthaltsorte, ausgeübte Tätigkeiten oder soziale Beziehungen. Eine Rechtfertigung für so schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte sah das Gericht nicht.