1. Einleitung

In einem neuen Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht vor wenigen Monaten seine Rechtsprechung dahingehend bestätigt, dass bei Geltendmachungen einer vertraglichen Haftung durch einen Arbeitnehmer der Beginn der zehnjährigen Verjährungsfrist gemäss Art. 127 OR weiterhin auf den Zeitpunkt der positiven ­Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber abzustellen sei.1 Damit erachtete das Bundesgericht die Forderungen der Hinterbliebenen e...