SVP-Nationalrat Toni Brunner wollte vermeiden, dass Ausländer in der Schweiz nur deshalb heiraten, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Sein Vorstoss «Scheinehen unterbinden» wurde in den Artikeln 98 Absatz 4 und 99 Absatz 4 des Zivilgesetzbuches umgesetzt. Sie sind seit einem Jahr in Kraft. Danach müssen Verlobte ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen. Falls dies nicht möglich ist, muss das Zivilstandsamt die Identität der Verlobt...