1. Staats- und Verfassungsrecht

1.1 Grundrechte

1.1.1 Rechtsgleichheit

Die befristete Beibehaltung einer Entschädigung von 8,3 Prozent des Jahresgehaltes («14. Monatslohn») zugunsten nur der Ärzte öffentlicher Genfer Spitäler (eingestuft ab Klasse 27 und mit hierarchischen Verantwortlichkeiten ausgestattet), welche aArt. 23A des Gesetzes den oberen Besoldungskategorien des Kan...