1. Staats- und Verfassungsrecht

1.1 Grundrechte

1.1.1 Allgemeine Grundrechts­theorie

Die Bundesverfassung kennt keine Hierarchie der Grundrechte. Eine Grundrechtskollision muss im Einzelfall aufgelöst werden, ausser der Gesetzgeber hätte eine Priorisierung vorgenommen. Es ist diejenige Lösung zu wählen, die am wenigsten schwerwiegende Grundrechtsbeschränkungen bedingt; Leitlinien erge...