Bei der erbetenen Verteidigung kann das Honorar mit der Klientschaft grundsätzlich frei vereinbart werden. Bei der amtlichen oder Offizialverteidigung hingegen wird das Honorar von einer staatlichen Stelle festgelegt. In der Regel zuständig ist das in der Hauptsache entscheidende Gericht oder eine sonstige kantonale, das Verfahren beendende Behörde (Staatsanwaltschaft etc.). Die Verteidigung steht somit bezüglich der Honor...