plädoyer: R. S. wurde zu einer Freiheitsstrafe von 35 Monaten und einer stationären Massnahme nach Artikel 59 StGB verurteilt. Diesen Frühling wurde er nach über elf Jahren aus dem Gefängnis entlassen. Widerspricht dieses Missverhältnis zwischen Strafe und Massnahme nicht dem Gesetz?

Thomas Noll: Ich höre immer wieder von solchen Fällen, in denen das Delikt in keinem Verhältnis zur Dauer des Freiheitsentz...