Der Richter ist der eigentliche Herr über das Arbeitsrecht»,2 «das Rich­terrecht bleibt unser Schicksal.»3 So lautete in den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts das pointierte Fazit des Göttinger Arbeitsrechtsprofessors Franz  Gamill­scheg in seinem Werk über die Grundrechte im Arbeitsrecht. Zu einem ähnlichen Schluss kam Ingo Brasat in seiner Dissertation über das Richterrecht im Arbeitsrecht von 1...