Menschen- und Grundrechte stehen grundsätzlich jeder Person  zu und sie sind nicht von Wohlverhalten, Fähigkeiten und Eigenschaften abhängig. Die Grund- und Menschenrechte haben allerdings einen persönlichen und sachlichen Geltungsbereich und sie gelangen nur dann zur Anwendung, wenn die entsprechende Voraussetzung erfüllt ist.
 
Hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs berechtigen nicht alle Grundrechte jeden ­Me...