plädoyer: Die gemeinsame elterliche Sorge ist beschlossene Sache. Weshalb braucht es auch noch eine Revision des Unterhaltsrechts, wo doch Betreuung und Unterhalt gleich verteilt sind?

Monika Pfaffinger: Betreuungs- und Hausarbeit als Beitrag an den Familienunterhalt wird in der Schweiz nach wie vor zum grossen Teil von Frauen erbracht. Diese Leistung muss anerkannt werden. Deshalb braucht es diese Revision im Unterhaltsrecht. Die Geburt eines ...