Mit Schutzschriften legen Parteien im Voraus, also im Hinblick auf ein ­erwartetes Gesuch, dem Gericht ihren Standpunkt dar. Es handelt sich um eine Art «Verteidigung ins Blaue». Ein solches Vorgehen macht Sinn, wenn im befürchteten Verfahren eine vorgängige Anhörung der Gegenpartei gesetzlich nicht vorgesehen ist. Das Institut der Schutzschrift ist von der ­Anwaltschaft entwickelt worden. Mit der auf den 1. Januar 2011 in Kraft getretenen schweizerischen Zi...