1. Strafrecht

1.1 Strafgesetzbuch Allgemeine Bestimmungen

- Art. 12 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1, Art. 111 StGB (versuchte eventualvorsätzliche Tötung): Bei der Frage des Eventualvorsatzes hat das Bundesgericht von dem Sachverhalt auszugehen, den die ­Vorinstanz willkürfrei festgestellt hat. Schlägt der Täter dem Opfer mit einem Hammer kräftig und gezielt auf den Kopf, darf davon ausgegangen werden, dass sich dem ­Täter t&...