1. Strafrecht

1.1 Allgemeine ­Bestimmungen

z Art. 12 Abs. 2 Satz 2, Art. 111 StGB (eventualvorsätzliche Tötung): Mehrfache hochgradig gewaltintensive Faustschläge gegen den ungeschützten Kopf bzw. in das ungeschützte Gesicht eines Opfers sind angesichts der bekannten Empfindlichkeit der Kopfregion eines Menschen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und den Erfahrungen des Lebens geeignet, lebensgefährliche Verletzungen oder gar den To...